Kassenzulassung


Unsere Praxis verfügt über eine Kassenärztlichezulassung und ist somit bei allen Krankenkassen zugelassen. 

IK: 390801043 

Eine Heilmittelverordnung können Sie mit folgenden Diagnosegruppen erhalten:

-DF Diabetisches Fußsyndrom (Diabetiker)

-NF Neuropathischer Fuß (krankhafte Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär)

-QF Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett)

-UI1, UI2 Unguis Incarnatus Stadium 1 oder 2 (Eingewachsene/entzündete Fußnägel)


UPDATE

Wichtige Information für unsere Patient*innen:

Unsere Praxis wird ab 01.01.2026 als Privatpraxis geführt –
voraussichtlich in einer Praxisgemeinschaft mit weiteren Therapeut*innen.

Bis 31. Dezember 2025 gilt:

Behandlungen mit gültiger Heilmittelverordnung werden wie gewohnt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Neue Patient*innen mit Verordnung können wir leider nicht mehr aufnehmen – nur noch als Selbstzahler.

Ab 01. Januar 2026:

Behandlungen sind weiterhin möglich – unabhängig vom Versicherungsstatus.

Die Kosten werden direkt in der Praxis bezahlt.

Sie können die Rechnung selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

In vielen Fällen erstatten die Krankenkassen die Kosten, wenn kein anderer Podologe mit Kassenzulassung verfügbar ist.


Warum diese Entscheidung?

  • Sehr lange Vorfinanzierung: 4–7 Monate Wartezeit bis zur Bezahlung erbrachter Behandlungen.
  • Häufige Absetzungen: selbst bei vollständig erbrachten Leistungen kommt es regelmäßig zu Nicht-Bezahlung wegen Formfehlern oder Formalien.
  • Hohe Zusatzkosten: verpflichtende digitale Abrechnungssysteme (Telematikinfrastruktur) ab 2026.

Für Podologie-Praxen bedeutet dies Investitionskosten von ca. 10.000–12.000 € (Hardware, Kartenlesegeräte, Anschlüsse).

Dazu kommen laufende monatliche Kosten von rund 1.500–2.000 € für Software, Betrieb und Support.

  • Politische Rahmenbedingungen: Die aktuellen Entscheidungen im deutschen Gesundheitssystem sind für uns nicht mehr tragbar.

Heilmittelerbringer mit Kassenzulassung arbeiten dauerhaft am wirtschaftlichen Limit – viele Praxen sogar im Minus.

Anstatt die Versorgung zu sichern, erschwert die Politik die Arbeit von Fachpraxen zunehmend.


Wir haben uns daher für den Schritt zur Privatpraxis entschieden, um auch in Zukunft verlässlich, hochwertig und unabhängig für Sie da sein zu können.

 Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Treue.
Bei Fragen beraten wir Sie gerne zu den neuen Abläufen.


Info

"Podologen sind keine Fußpfleger, sondern medizinisch ausgebildete Therapeuten. Während die Fußpflege sich auf kosmetische Behandlungen konzentriert, beschäftigt sich die Podologie mit der Diagnose, Prävention und Therapie von Fußbeschwerden. Podologen arbeiten eng mit anderen Berufsgruppen wie z.B. Diabetologen, Dermatologen, Orthopäden, Chirurgen, Physiotherapeuten und Orthopädie-Schuhtechnikern zusammen, um ernsthafte Fußprobleme, insbesondere bei Risikopatienten wie Diabetikern, fachgerecht zu behandeln. Ihr Ziel ist es, durch therapeutische Maßnahmen die Fußgesundheit langfristig zu erhalten"



 Leistungen Podologie:

-Podologische Behandlung groß (Komplett Behandlung beider Füße, inkl. Anamnese & Befundung)

-Podologische Behandlung klein (Teilbehandlung einer Problemzone, inkl. Anamnese & Befundung)

-Anfertigung von Orthosen

-Orthonyxie-Therapie (Nagelkorrekturspangen aller Art)

-Nagelprothetik

 

Leistungen Podologische-Heilkunde:

-Behandlung von Unguis Incarnatus (Eingewachsene Nägel)

-Behandlung von Clavus (Hühneraugen/ Druckstellen)

-Behandlung von Dermato/Onycho -Mykosen (Haut oder Nagelpilz)

-Behandlung von Verrucae (Warzen)

-Behandlung von Hyperkerastosen (Verhornungsstörungen)

-Behandlung von Onychogrypose (Verbildung der Fußnägel)

-Basische Fußbäder

-Erstversorgung bei Verletzungen (Notfälle)

-Nachsorge/Überwachung von Wunden u. chronischen Wunden in Zusammenarbeit mit Diabetologen/Chirurgen/Fußambulanzen

-Neurologische Untersuchung der Füße

-Reflexzonentherapie

-Labor

-Befundung

-Diagnostik im Bereich der Podologie

 

Leistungen Ästhetik:

-Podoküre 

-Nagelprothetik (aus kosmetischen Gründen)



Nagelkorrekturspangen:


Orthonyxie-Therapie (diese Therapie wird seid 7/22 auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen)

Eine Nagelkorrekturspange auch Orthonyxiespange oder einfach Nagelspange ist eine medizinische Apparatur, mit der Fehlstellungen von Finger- bzw. Fußnägeln korrigiert werden, um das Einwachsen der Nägel zu verhindern. Die Behandlung erfolgt meist durch einen Podologen, oder den Hausarzt. Letzterer kann die Nagelspange auch verordnen. Operationen wie beispielsweise eine Nagelkeilexzision (Emmert Plasic) können so manchmal vermieden werden.

 

Die Nagelkorrekturspange kann aus Stahldraht oder auch aus Kunststoff bestehen. Man unterscheidet derzeit ca. 15 verschiedene Typen. Die Spange selbst wird hierbei beidseits in den Nagelfalz eingebracht und in der Nagelmitte fixiert. Dauer der Behandlung variiert nach Schweregrad und liegt im Mittel etwa bei sechs Monaten. Während dieser Zeit wird die Spange je nach Nagelwachstum ohne großen Aufwand versetzt. Der Nagel wird während seines Wachstums also an beiden Seiten über dem Nagelfalz gehalten. Ein erneutes Einwachsen wird so verhindert. Die Spange stellt keinerlei Behinderung für Sport (auch Schwimmen) etc. dar.

Das erste bekannte Patent stammt von Edward E. Stedman, 1873, Ohio (USA).                

   

Anatomie des Nagels

Finger- und Zehennägel dienen dem Menschen zum einen als Schutzmantel, zum anderen als Werkzeug. Nägel bestehen aus 100 bis 150 unregelmäßig übereinander geschichteten Lagen von Hornzellen und sind in der Regel zwischen 0,5 und 0,7 mm stark. Sie sind fest mit dem Nagelbett verbunden.

Die unterschiedlichen Nägel wachsen verschieden schnell. Während menschliche Zehennägel in etwa 1 mm pro Monat wachsen, benötigen Fingernägel im Schnitt dafür nur eine Woche. Ursache für das Nagelwachstum sind Verhornungsprozesse tief hinter dem Nagelbett. Das verhornte Keratin wird dabei langsam nach vorne geschoben.

 

Was ist ein eingewachsener Fußnagel? (Unguis Incarnatus)

Unguis incarnatus - auch Onychocryptosis - ist der medizinische Fachausdruck für einen eingewachsenen Nagel. Dabei drückt sich der seitliche Nagelrand oder eine spitze Nagelecke in den Nagelfalz und führt zu schmerzhaften Beschwerden.

Es gibt verschiedene Formen eingewachsener Nägel: z.B. ein normaler Nagel, der falsch geschnitten wurde oder ein oft genetisch bedingter Rollnagel bzw. sogenannter Zangennagel. Ein Unguis incarnatus tritt meistens am Großzeh auf und betrifft sowohl Männer als auch Frauen. Aber auch Babys und Kinder leiden häufig an dieser schmerzhaften Nagelveränderung. Die Nägel der kleinen Zehen oder Fingernägel können ebenfalls betroffen sein.


Ursachen für einen eingewachsenen Fußnagel

Die Ursachen für eingewachsene Nägel sind meist ungeeignete Schuhe oder falsche Nagelpflege. Werden die Nagelecken zu stark abgerundet oder ausgeschnitten, können Nagelreste (Nagelsporn) stehen bleiben, die sich bei weiterem Nagelwachstum in das Nagelbett oder den Nagelfalz vorschieben. Das reizt die Haut und es kommt häufig zu einer Entzündung. Weil die Haut verletzt ist, bildet sich Granulationsgewebe - sogenanntes "Wildes Fleisch" (Hautzellen, welche die Wunde wieder verschließen sollen), das über den Nagel wächst, der dann noch tiefer in den Nagelfalz eindringt.

 

Aber auch Wachstumsstörungen des Nagels, Fehlformen des Fußes oder die genetische Veranlagung können Auslöser für einen schmerzhaft eingewachsenen Nagel sein.


Behandlungsmöglichkeiten bei eingewachsenen Fußnägeln und Rollnägeln (Unguis convolutus)

Erste Hilfe für eingewachsene Nägel bieten Podologen oder Ärzte. Es steht eine Vielzahl an unterschiedlich erfolgreichen Behandlungsmethoden des Unguis Incarnatus zur Auswahl.

 

Operation bei akut eingewachsenem Fußnagel

Leider werden auch heute noch extrem schmerzhafte Operationen zur chirurgischen Nagelbettverkleinerung (Emmert-Plastik oder Nagelkeilexzision) durchgeführt. Dabei wird unter lokaler Betäubung das Hautareal um den betreffenden Nagel bis auf den Knochen ausgeschnitten und ein Teil des Nagelbetts, aus dem der Nagel nachwächst (Nagelmatrix) entfernt. Dadurch soll der neu nachwachsende Nagel schmaler werden, allerdings ist die Rückfallquote nach diesem Eingriff sehr hoch, so dass in vielen Fällen 1-3 x nachoperiert werden muss. Genauso schmerzhaft und häufig wenig erfolgreich ist die chirurgische Entfernung des gesamten Nagels.

 

Nagelkorrekturspange

Eine andere, nichtoperative Behandlungsmethode besteht in der Anwendung einer Nagelspange. Die Nagelkorrekturspangen sind eine sanfte Alternative zur Regulierung von Nagelfehlbildungen. Sie verhelfen deformierten Nägeln zu einem natürlichen, gesunden Wachstum. Durch diese medizinische Methode können Operationen vermieden und Beschwerden schnell und schmerzarm gelindert und nachhaltig behoben werden.

Ähnlich wie bei einer Zahnspange regulieren Nagelspangen das natürliche Wachstum des Nagels. Allerdings gibt es durch sehr langes verschleppen der Symptome, Fälle bei denen eine Operation unausweichlich ist.



Orthosen:


Orthosen sind individuell gefertigte dauerhafte Hilfsmittel für die korrekturbedürftige oder schmerzhafte Zehe. Sie werden direkt am Fuß befestigt. Sie dienen der Druckentlastung besonders an den Zehen, der Korrektur von Hammer- oder Krallenzehen oder als kosmetisches Ersatzstück bei fehlenden Zehen. Orthosen dienen dem Zweck gereizte oder belastete Gelenke oder Zehen zu schützen oder zu entlasten. Sie sollen den Patienten am Fuß von Schmerzen, Beschwerden sowie pathologischen Veränderungen befreien.

 

Indikationen für Orthosen:


  • DruckschutzorthosenZehenzwischenkeil
  • Hallux Valgus Ballenschale
  • Druckentlastende Maßnahmen bei Hühneraugen und bei Exostosen

Korrekturorthosen

  • Hammerzehenkorrektur
  • Krallenzehenkorrektur

Ersatzorthosen

  • Ergänzung nach Teilamputation
  • Platzhalter nach Amputationen